Wer bezahlt Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung? Erfahre alles über Anspruch, Kosten, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget.

Mann im Rollstuhl genießt mit seiner Freizeitassistentin ein Konzert im Freien – Freizeitassistenz ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe.
Freizeitassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe.

Ein Konzert besuchen, Freunde treffen, ins Kino gehen oder einfach spontan einen Ausflug machen: Für viele Menschen gehört das selbstverständlich zum Leben. Doch was passiert, wenn eine Behinderung dazu führt, dass solche Aktivitäten ohne Unterstützung kaum möglich sind?

Genau hier setzt die Freizeitassistenz an. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre Freizeit möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Was viele nicht wissen: Freizeitassistenz kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Auch das Persönliche Budget kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

Doch wer hat Anspruch darauf? Welche Kosten werden übernommen? Und wie lässt sich die notwendige Unterstützung beantragen?

Was ist Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz bedeutet, dass Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung und Durchführung ihrer Freizeit unterstützt werden.

Das kann eine Begleitung zum Fußballspiel sein, Unterstützung beim Besuch eines Konzerts oder Hilfe dabei, Freunde zu treffen.

Entscheidend ist, dass die betroffene Person selbst bestimmt, wie sie ihre Freizeit verbringen möchte.

Die Assistenzkraft übernimmt dabei genau die Unterstützung, die aufgrund der Behinderung notwendig ist.

Ein Beispiel:

Ein junger Mann sitzt im Rollstuhl und möchte regelmäßig ins Kino gehen. Er kann die Veranstaltung selbst auswählen und Eintrittskarten bestellen. Allerdings benötigt er Unterstützung beim Transfer, beim Anziehen seiner Jacke und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Eine Freizeitassistenz kann ihm ermöglichen, den Kinobesuch selbstbestimmt zu erleben.

Es geht also nicht um Beschäftigung oder Beaufsichtigung, sondern um echte gesellschaftliche Teilhabe.

Welche Freizeitaktivitäten können unterstützt werden?

Freizeitassistenz ist nicht auf bestimmte Aktivitäten beschränkt. Entscheidend sind der individuelle Teilhabebedarf und die persönlichen Wünsche.

Typische Beispiele sind:

  • Kultur: Kinobesuche, Konzerte, Theater, Museen und Stadtfeste.
  • Sport: Schwimmen, Fitness, Spaziergänge und Vereinsaktivitäten.
  • Soziale Kontakte: Freunde besuchen, Geburtstagsfeiern oder gemeinsame Unternehmungen.
  • Freizeitgestaltung: Hobbys, kreative Angebote, Ausflüge und Veranstaltungen.
  • Mobilität: Unterstützung bei der Anreise und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Reisen: Unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Assistenz während einer Reise.

Dabei muss nicht jede Aktivität besonders pädagogisch oder therapeutisch wertvoll sein.

Menschen mit Behinderung haben genauso wie andere Menschen das Recht, ihre Freizeit nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Freizeitassistenz?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf entsprechende Assistenzleistungen haben.

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

§ 78 SGB IX – Assistenzleistungen

Die wichtigste Vorschrift ist § 78 SGB IX – Assistenzleistungen.

Darin werden unter anderem die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten ausdrücklich als mögliche Bereiche von Assistenzleistungen genannt.

Assistenz kann beispielsweise durch Begleitung, die teilweise Übernahme notwendiger Handlungen oder durch Unterstützung zur eigenständigen Alltagsbewältigung erfolgen.

§ 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eine weitere zentrale Grundlage ist § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Ziel dieser Leistungen ist es, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Dazu gehören auch Assistenzleistungen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass jede gewünschte Freizeitaktivität automatisch finanziert werden muss.

Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, der individuelle Unterstützungsbedarf und die Ergebnisse der Bedarfsermittlung.

Wer bezahlt die Freizeitassistenz?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Finanzierung über den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe erfolgen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der eigentlichen Freizeitaktivität und der dafür notwendigen Assistenz.

Beispiel: Konzertbesuch

Eine Frau mit Behinderung möchte ein Konzert besuchen. Aufgrund ihrer Einschränkungen benötigt sie eine Assistenzkraft für die Anreise, Orientierung und Unterstützung während der Veranstaltung.

Die notwendige Assistenz kann bei entsprechend festgestelltem Bedarf als Teilhabeleistung finanziert werden.

Die eigene Eintrittskarte der Frau muss deshalb aber nicht automatisch vom Leistungsträger übernommen werden.

Auch Fahrtkosten, Eintrittskosten oder sonstige Aufwendungen der Assistenzkraft müssen im Einzelfall geprüft werden. § 78 Abs. 4 SGB IX sieht ergänzende Leistungen für notwendige Fahrkosten und weitere erforderliche Aufwendungen des Assistenzgebers vor.

Die konkreten Kosten sollten deshalb bereits bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Freizeitassistenz über das Persönliche Budget finanzieren

Eine besonders interessante Möglichkeit ist das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.

Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Sozialleistung, sondern um eine alternative Form, bereits zustehende Teilhabeleistungen zu erhalten.

Statt ausschließlich eine vom Leistungsträger organisierte Sachleistung zu nutzen, können Menschen mit Behinderung bewilligte Leistungen selbst organisieren und bezahlen.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 29 SGB IX – Persönliches Budget.

Das Persönliche Budget kann beispielsweise ermöglichen, Assistenzkräfte entsprechend dem bewilligten Bedarf einzusetzen und die notwendige Unterstützung flexibler zu organisieren.

Wie das grundsätzlich funktioniert, erklären wir ausführlicher in unserem Beitrag Persönliches Budget leicht erklärt.

Wie hoch kann das Budget für Freizeitassistenz sein?

Hier gibt es keinen pauschalen Betrag.

Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem individuell festgestellten Bedarf und den erforderlichen Kosten der Leistungserbringung.

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Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:

Eine Person benötigt zweimal wöchentlich jeweils drei Stunden Freizeitassistenz.

Das ergibt sechs Assistenzstunden pro Woche.

Bei rechnerisch 4,33 Wochen im Monat wären das durchschnittlich rund 26 Stunden monatlich.

Bei einem lediglich beispielhaft angenommenen Stundensatz von 35 Euro ergäben sich rund 910 Euro monatlich.

Wichtig: Das ist kein gesetzlich festgelegter Stundensatz und keine Zusage über die mögliche Bewilligungshöhe. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom gewählten Organisationsmodell, den erforderlichen Leistungen und den anerkennungsfähigen Vergütungssätzen ab.

Mehr zur Berechnung findest Du in unserem Artikel Wie hoch ist das Persönliche Budget wirklich? Beispiele und Zahlen.

Kann man Freizeitassistenz auch ohne Pflegegrad erhalten?

Ja. Ein Pflegegrad ist keine zwingende Voraussetzung für Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe.

Denn Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche gesetzliche Ziele.

Die Pflegeversicherung dient insbesondere der Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit.

Die Eingliederungshilfe soll dagegen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Deshalb kann ein Mensch Freizeitassistenz benötigen, obwohl kein Pflegegrad festgestellt wurde.

Umgekehrt führt ein vorhandener Pflegegrad nicht automatisch zu einem Anspruch auf Freizeitassistenz.

Bestehen sowohl Pflege- als auch Teilhabebedarfe, muss geprüft werden, welche Leistungen zuständig sind und wie diese aufeinander abgestimmt werden.

Weitere Informationen dazu gibt es in unserem Ratgeber Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen gibt es zusätzlich.

Wie beantragt man Freizeitassistenz?

Ein häufiger Fehler besteht darin, lediglich eine bestimmte Anzahl von Assistenzstunden zu beantragen, ohne den tatsächlichen Bedarf nachvollziehbar zu begründen.

Besser ist es, zunächst genau zu beschreiben, welche Freizeitaktivitäten ohne Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.

Schritt 1: Wünsche und Teilhabeziele festhalten

Überlege zunächst, welche Aktivitäten Du gerne ausüben möchtest.

Beispielsweise:

  • Einmal wöchentlich einen Sportverein besuchen.
  • Zweimal im Monat Freunde treffen.
  • Regelmäßig kulturelle Veranstaltungen besuchen.
  • Am Wochenende Ausflüge unternehmen.

Schritt 2: Den konkreten Unterstützungsbedarf beschreiben

Erkläre, warum Du die Aktivitäten aufgrund Deiner Behinderung nicht ohne Assistenz durchführen kannst.

Benötigst Du Hilfe beim Transfer, bei der Orientierung, bei der Kommunikation oder bei der Fortbewegung?

Je konkreter der Bedarf dargestellt wird, desto besser lässt sich die erforderliche Unterstützung beurteilen.

Schritt 3: Den zeitlichen Umfang ermitteln

Dokumentiere, wie häufig die Unterstützung benötigt wird und wie lange die einzelnen Aktivitäten einschließlich notwendiger Begleitung dauern.

Dabei sollten auch gegebenenfalls notwendige Anfahrts-, Begleit- oder Unterstützungszeiten berücksichtigt werden.

Schritt 4: Antrag stellen

Der Antrag kann beim zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden. Für Leistungen der Eingliederungshilfe ist regelmäßig der örtlich zuständige Eingliederungshilfeträger der richtige Ansprechpartner.

Werden Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger gestellt, greifen die gesetzlichen Regeln zur Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX.

Eine praktische Anleitung bietet unser Beitrag Persönliches Budget beantragen: Die 7 entscheidenden Schritte.

Was passiert, wenn Freizeitassistenz abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht.

Zunächst sollte die Begründung des Bescheides genau geprüft werden.

Mögliche Streitpunkte sind beispielsweise:

  • Der individuelle Unterstützungsbedarf wurde nicht vollständig erfasst.
  • Die beantragten Aktivitäten wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Die notwendige Assistenz wurde als reine Freizeitbeschäftigung eingeordnet.
  • Der bewilligte Stundenumfang reicht für die festgestellten Teilhabeziele nicht aus.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist beträgt im Regelfall einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung können andere Fristen gelten.

Entscheidend ist, die konkrete Begründung des Leistungsträgers zu prüfen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzulegen.

Freizeitassistenz ist kein Luxus

Freizeit ist mehr als Unterhaltung.

Sie bedeutet soziale Kontakte, persönliche Entwicklung, Gemeinschaft und Lebensqualität.

Wer wegen einer Behinderung seine Wohnung kaum verlassen kann, hat häufig nicht nur ein Mobilitätsproblem. Es kann auch ein erhebliches Hindernis für die gesellschaftliche Teilhabe entstehen.

Gerade deshalb sieht das SGB IX Assistenzleistungen ausdrücklich auch für die Freizeitgestaltung vor.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Wunsch unabhängig vom Einzelfall finanziert werden muss.

Vielmehr geht es darum, notwendige und gesetzlich vorgesehene Unterstützung zu ermöglichen, damit Menschen mit Behinderung ihre eigenen Lebensentscheidungen umsetzen können.

Fazit: Freizeitassistenz kann echte Selbstbestimmung ermöglichen

Ob Kino, Sportverein, Konzert oder Treffen mit Freunden: Menschen mit Behinderung sollen ihre Freizeit nicht ausschließlich danach ausrichten müssen, ob gerade Angehörige Zeit haben.

Freizeitassistenz kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu verringern und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind vorhanden. Entscheidend ist, den individuellen Bedarf richtig zu erfassen und die passenden Leistungen zu beantragen.

Besonders das Persönliche Budget kann eine Möglichkeit bieten, die bewilligte Unterstützung eigenverantwortlich zu organisieren.

Du benötigst Unterstützung beim Persönlichen Budget?

Du möchtest Freizeitassistenz beantragen, Deinen Unterstützungsbedarf besser darstellen oder wissen, welche Möglichkeiten das Persönliche Budget bietet?

Auf mein-teilhabe-assistent.de findest Du unabhängige Informationen, praktische Hinweise und verständliche Erklärungen zu Deinen Möglichkeiten.

Wenn Du Deine persönliche Situation besprechen möchtest, kannst Du über unsere Seite Kontakt und Beratung zum Persönlichen Budget eine Anfrage stellen.

Denn selbstbestimmte Teilhabe sollte nicht an der Wohnungstür enden.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Einzelfall.