Persönliches Budget trotz Pflegegeld: Welche Leistungen sind gleichzeitig möglich?

Sie erhalten bereits Pflegegeld, aber die Unterstützung reicht trotzdem nicht aus? Vielleicht übernehmen Ihre Angehörigen täglich zahlreiche Aufgaben, Sie benötigen Begleitung im Alltag oder möchten selbstbestimmter leben. Dann stellt sich eine wichtige Frage: Können Sie zusätzlich zum Pflegegeld ein Persönliches Budget erhalten?
Die Antwort ist für viele Betroffene und Angehörige interessant:
Ja, Pflegegeld und Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets können unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander möglich sein.
Entscheidend ist allerdings, welche konkreten Leistungen benötigt werden, welche Ansprüche bestehen und ob bestimmte Bedarfe bereits finanziert werden.
Denn das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Geldprämie. Es kann aber eine wichtige Möglichkeit sein, bewilligte Assistenzleistungen selbstbestimmt zu organisieren.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Pflegegeld, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget zusammenhängen, welche Unterschiede wichtig sind und wie Sie Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf prüfen können.
Kurzantwort: Pflegegeld und Persönliches Budget schließen sich nicht grundsätzlich aus. Wer neben Pflegeleistungen einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe hat, kann diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Persönliches Budget erhalten. Entscheidend ist, dass unterschiedliche Bedarfe korrekt berücksichtigt und dieselben Leistungen nicht doppelt finanziert werden.
1. Pflegegeld und Persönliches Budget – wo liegt der Unterschied?
Viele Menschen denken zunächst:
„Ich bekomme bereits Pflegegeld. Dann stehen mir wahrscheinlich keine weiteren Leistungen zu.“
Diese Schlussfolgerung ist zu pauschal.
Das Pflegegeld gehört zur sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Es dient dazu, die häusliche Pflege unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist dagegen eine besondere Form, in der zustehende Leistungen ausgeführt werden können.
Der entscheidende Unterschied:
Pflegegeld ist eine konkrete Pflegeleistung. Das Persönliche Budget ist eine Form der Organisation und Finanzierung budgetfähiger Leistungen.
Das Persönliche Budget kann beispielsweise eingesetzt werden, um bewilligte Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe selbstbestimmt einzukaufen.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 29 SGB IX – Persönliches Budget.
2. Warum Pflege allein nicht immer ausreicht
Ein Mensch mit Behinderung benötigt möglicherweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei anderen pflegerischen Tätigkeiten.
Doch damit ist sein Alltag nicht beendet.
Vielleicht möchte er auch Freunde treffen, einkaufen, Sport treiben, Veranstaltungen besuchen oder selbstbestimmt wohnen.
Hier kommt eine wichtige Unterscheidung ins Spiel:
Pflegebedarf und Teilhabebedarf können gleichzeitig bestehen.
§ 78 SGB IX sieht Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung vor. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Gestaltung sozialer Beziehungen, der persönlichen Lebensplanung und der Freizeitgestaltung.
Das bedeutet nicht, dass jede gewünschte Unterstützung automatisch bewilligt wird. Es eröffnet aber die Möglichkeit, neben bestehenden Pflegeleistungen weitere notwendige Teilhabebedarfe prüfen zu lassen.
Wenn Sie sich zunächst einen umfassenden Überblick über zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten verschaffen möchten, lesen Sie auch den Ratgeber „Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen gibt es zusätzlich“.
3. Ein Beispiel aus dem Alltag
Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Ein 28-jähriger Mann mit körperlicher Behinderung lebt bei seinen Eltern und erhält Pflegegeld. Seine Mutter unterstützt ihn morgens bei pflegerischen Tätigkeiten.
Darüber hinaus benötigt er regelmäßig Hilfe beim Einkaufen, bei der Organisation seines Alltags und bei außerhäuslichen Freizeitaktivitäten.
Seine Eltern übernehmen bisher fast alles.
Die Familie fragt sich, ob sie neben dem Pflegegeld auch Unterstützung für diese Aktivitäten erhalten kann.
Hier sollte zunächst geklärt werden, welche Tätigkeiten bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden und welche möglicherweise als eigenständige Teilhabebedarfe anzuerkennen sind.
Besteht ein entsprechender Leistungsanspruch, kann die Ausführung dieser Leistungen als Persönliches Budget beantragt werden.
Das Pflegegeld führt also nicht automatisch dazu, dass jeder weitere Unterstützungsbedarf ausgeschlossen ist.
4. Welche Assistenzleistungen kommen infrage?
Nach § 78 SGB IX können Assistenzleistungen insbesondere folgende Lebensbereiche betreffen:
- Unterstützung bei allgemeinen Erledigungen des Alltags
- Haushaltsführung
- Gestaltung sozialer Beziehungen
- persönliche Lebensplanung
- gemeinschaftliches und kulturelles Leben
- Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten
- Unterstützung zur eigenständigen Alltagsbewältigung
- bestimmte Unterstützungen im Zusammenhang mit ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
Dabei unterscheidet das Gesetz unter anderem zwischen der Übernahme beziehungsweise Begleitung bei Handlungen und der Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung.
Die konkrete Leistung hängt vom individuellen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Mehr dazu finden Sie in § 78 SGB IX – Assistenzleistungen.
5. Kann die Pflegekasse am Persönlichen Budget beteiligt sein?
Ja. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflegekassen an einem Persönlichen Budget beteiligt sein können.
Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget.
Dabei können unterschiedliche budgetfähige Leistungen in einem abgestimmten Verfahren zusammengeführt werden.
Wichtig ist allerdings: Nicht jede Pflegeleistung kann beliebig in eine frei verfügbare Geldzahlung umgewandelt werden.
Es kommt auf die gesetzlichen Voraussetzungen und die Art der jeweiligen Leistung an.
6. Wie viel Geld können Sie zusätzlich erhalten?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Das Persönliche Budget funktioniert nicht nach dem Prinzip:
„Pflegegrad 3 bedeutet automatisch 2.000 Euro zusätzlich.“
Eine solche Tabelle existiert nicht.
Maßgeblich ist vielmehr, welche konkreten Leistungen zustehen und welcher individuelle Bedarf festgestellt wurde.
§ 29 SGB IX verlangt grundsätzlich, dass das Persönliche Budget so bemessen wird, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt werden kann. Gleichzeitig enthält die Vorschrift Vorgaben zur Orientierung an den Kosten der entsprechenden Leistungen ohne Persönliches Budget.
Entscheidend ist deshalb nicht eine möglichst hohe Wunschsumme, sondern eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung.
7. Die häufigste Versorgungslücke: Angehörige übernehmen alles
Viele Familien organisieren über Jahre ein umfangreiches Unterstützungssystem.
Die Mutter hilft morgens. Der Vater übernimmt Fahrten. Geschwister begleiten zu Veranstaltungen. Arzttermine werden nebenbei organisiert.
Irgendwann wird diese Unterstützung als selbstverständlich angesehen.
Doch Angehörige können nicht immer dauerhaft sämtliche Aufgaben übernehmen.
Deshalb sollte bei einer Bedarfsermittlung genau dokumentiert werden, welche Unterstützung tatsächlich erforderlich ist und welche Leistungen bereits erbracht werden.
Eine wichtige Frage lautet:
Was würde passieren, wenn die bisherige familiäre Unterstützung nicht mehr im gleichen Umfang verfügbar wäre?
Die Antwort kann helfen, bestehende Versorgungslücken sichtbar zu machen. Sie ersetzt allerdings nicht die rechtliche Prüfung, welche Bedarfe leistungsrechtlich anzuerkennen sind.
8. So dokumentieren Sie Ihren Unterstützungsbedarf
Bevor Sie ein Persönliches Budget beantragen, sollten Sie möglichst konkret erfassen, welche Unterstützung Sie benötigen.
Ein einfaches Beispiel:
| Unterstützungsbereich | Häufigkeit | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| Tagesstruktur | täglich | 1 Stunde |
| Einkaufen | zweimal wöchentlich | je 1,5 Stunden |
| Freizeitbegleitung | zweimal wöchentlich | je 3 Stunden |
| Organisation von Terminen | nach Bedarf | unterschiedlich |
| Haushaltsführung | dreimal wöchentlich | je 1 Stunde |
Die Angaben sind frei gewählte Beispiele und keine gesetzlichen Pauschalen.
Dokumentieren Sie außerdem, wer die Unterstützung aktuell übernimmt, welche Schwierigkeiten ohne Hilfe entstehen und welche Leistungen bereits bewilligt wurden.
Je nachvollziehbarer der Bedarf beschrieben wird, desto besser lässt sich die Situation im zuständigen Verfahren prüfen.
9. Wie beantragen Sie ein Persönliches Budget trotz Pflegegeld?
Der Antrag auf ein Persönliches Budget ist nach § 29 SGB IX ausdrücklich vorgesehen.
Sie sollten dabei klar machen, welche Teilhabeleistungen Sie benötigen beziehungsweise welche bereits bestehenden Leistungsansprüche Sie künftig als Persönliches Budget erhalten möchten.
Ein sinnvoller Ablauf:
- Vorhandene Pflegeleistungen und Bewilligungen zusammentragen.
- Zusätzlichen Unterstützungsbedarf dokumentieren.
- Mögliche Teilhabeleistungen und zuständige Leistungsträger klären.
- Antrag auf die benötigten Leistungen beziehungsweise deren Ausführung als Persönliches Budget stellen.
- An der Bedarfsermittlung und gegebenenfalls weiteren Planung mitwirken.
- Bescheid und gegebenenfalls Zielvereinbarung sorgfältig prüfen.
Eine umfassende Vorbereitung ist hilfreich. Ein Antrag muss aber nicht erst perfekt formuliert sein, bevor er gestellt werden kann.
10. Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell?
Wenn Assistenz über ein Persönliches Budget organisiert wird, stellt sich die nächste Frage:
Wie sollen die Assistenzkräfte beschäftigt beziehungsweise die Leistungen eingekauft werden?
Arbeitgebermodell
Beim Arbeitgebermodell beschäftigt der Budgetnehmer seine Assistenzkräfte grundsätzlich selbst.
Das ermöglicht großen Einfluss auf die Personalorganisation, bringt aber auch Arbeitgeberpflichten mit sich.
Dazu können Lohnabrechnung, Arbeitsverträge, Urlaubsplanung, Vertretungen und arbeitsrechtliche Anforderungen gehören.
Dienstleistermodell
Beim Dienstleistermodell werden entsprechende Assistenzleistungen über einen Dienstleister eingekauft.
Der Dienstleister übernimmt typischerweise wesentliche Aufgaben der Personal- und Arbeitgeberorganisation.
Welches Modell sinnvoller ist, hängt von den persönlichen Wünschen, Fähigkeiten, organisatorischen Möglichkeiten und dem festgestellten Bedarf ab.
Selbstbestimmung bedeutet nicht zwingend, sämtliche Arbeitgeberpflichten selbst übernehmen zu müssen.
11. Was passiert, wenn die Behörde ablehnt?
Eine Ablehnung sollte sorgfältig geprüft werden.
Wichtige Fragen sind:
- Wurde der zusätzliche Teilhabebedarf überhaupt berücksichtigt?
- Welche Leistungen sind bereits durch die Pflegeversicherung abgedeckt?
- Welche Bedarfe wurden nicht anerkannt?
- Wurde die gewünschte Leistungsform geprüft?
- Ist die Begründung nachvollziehbar?
- Welche Rechtsbehelfsfristen gelten?
Je nach Bescheid kann ein Widerspruch oder ein anderer Rechtsbehelf infrage kommen.
Bei streitigen sozialrechtlichen Fragen sollte fachkundige rechtliche Unterstützung hinzugezogen werden.
Häufige Fragen zum Persönlichen Budget trotz Pflegegeld
Kann ich Pflegegeld und Persönliches Budget gleichzeitig beziehen?
Grundsätzlich ist eine Kombination möglich, wenn entsprechende Leistungsansprüche bestehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Leistungen.
Wird das Pflegegeld vom Persönlichen Budget abgezogen?
Eine automatische pauschale Kürzung lässt sich nicht behaupten. Entscheidend ist, welche Leistungen betroffen sind, wie die jeweiligen Bedarfe abgegrenzt werden und welche gesetzlichen Koordinierungsregeln gelten.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Nein. Ein Pflegegrad ist keine allgemeine Voraussetzung für sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets.
Kann ich mit dem Persönlichen Budget Freizeitassistenz finanzieren?
Das kann möglich sein, wenn ein entsprechender Anspruch auf Assistenzleistungen besteht. § 78 SGB IX nennt Freizeitgestaltung und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ausdrücklich.
Bekomme ich das Persönliche Budget automatisch zusätzlich zum Pflegegeld?
Nein. Das Persönliche Budget ist kein automatischer Zuschlag, sondern eine Leistungsform für bestehende beziehungsweise festgestellte budgetfähige Ansprüche.
Muss ich meine Assistenzkräfte selbst einstellen?
Nicht zwingend. Je nach Gestaltung können Assistenzleistungen beispielsweise auch über einen Dienstleister eingekauft werden.
Persönliches Budget verstehen – mit persönlicher Beratungshilfe
Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget sind nicht immer einfach auseinanderzuhalten.
Gerade wenn bereits Pflegegeld gezahlt wird und dennoch Unterstützung fehlt, entstehen zahlreiche Fragen.
Mit meiner Beratungshilfe rund um das Persönliche Budget unterstütze ich Sie dabei, die unterschiedlichen Möglichkeiten besser zu verstehen, Ihren Unterstützungsbedarf nachvollziehbar zu betrachten und sich auf die nächsten Schritte vorzubereiten.
Dabei steht nicht ein bestimmter Assistenzanbieter im Mittelpunkt, sondern Ihre individuelle Situation.
Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf mein-teilhabe-assistent.de.
Fazit: Pflegegeld bedeutet nicht automatisch, dass alle Hilfen ausgeschöpft sind
Ein Mensch mit Behinderung kann Pflege benötigen und gleichzeitig einen eigenständigen Unterstützungsbedarf zur gesellschaftlichen Teilhabe haben.
Deshalb sollten Pflegeleistungen und mögliche Assistenzleistungen differenziert betrachtet werden.
Das Persönliche Budget kann eine Möglichkeit sein, entsprechende bewilligte Leistungen selbstbestimmt zu organisieren.
Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: „Wie viel Pflegegeld bekomme ich?“ Sondern: „Welche Unterstützung benötige ich tatsächlich, um mein Leben selbstbestimmt gestalten zu können?“
Lesen Sie dazu auch den ergänzenden Ratgeber: Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen gibt es zusätzlich.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob bestimmte Leistungen zustehen, muss anhand der konkreten Situation geprüft werden.
