Pflegegeld reicht nicht? Diese Hilfen können Menschen mit Behinderung zusätzlich bekommen.

Mutter informiert sich über zusätzliche Hilfen, weil das Pflegegeld für ihren Sohn mit Behinderung nicht ausreicht.
Pflegegeld reicht nicht? Neben Leistungen der Pflegeversicherung können bei Menschen mit Behinderung weitere Unterstützungs- und Teilhabeleistungen infrage kommen.

Das Pflegegeld reicht nicht mehr, professionelle Unterstützung ist teuer und Angehörige kommen zunehmend an ihre Grenzen? Dann stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt eigentlich die Hilfe, die ein Mensch mit Behinderung tatsächlich benötigt?

Die wichtigste Antwort zuerst:

Pflegegeld ist nicht automatisch das Ende der Finanzierungsmöglichkeiten.

Denn Pflege und Teilhabe sind nicht dasselbe. Gerade Menschen mit Behinderung können neben ihrem Pflegebedarf einen erheblichen Unterstützungsbedarf im Alltag haben.

Dabei kann es beispielsweise um selbstbestimmtes Wohnen, Tagesstruktur, Freizeit, soziale Kontakte, Begleitung oder die Bewältigung des täglichen Lebens gehen.

Und genau hier können Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen und das Persönliche Budget nach dem SGB IX interessant werden.

In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Möglichkeiten Du prüfen solltest, wenn das Pflegegeld nicht reicht – und warum es ein Fehler sein kann, ausschließlich auf die Pflegekasse zu schauen.

Kurzantwort: Reicht das Pflegegeld bei einem Menschen mit Behinderung nicht aus, sollte nicht nur geprüft werden, ob weitere Pflegeleistungen möglich sind. Besteht zusätzlicher Unterstützungsbedarf für Alltag, Wohnen, Freizeit oder gesellschaftliche Teilhabe, können Leistungen der Eingliederungshilfe und Assistenz nach dem SGB IX infrage kommen. Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch als Persönliches Budget organisiert werden.


Pflegegeld reicht nicht – und jetzt?

Diese Situation kennen viele Familien.

Ein Angehöriger hat einen Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld oder beteiligt sich an professionellen Pflegeleistungen.

Trotzdem bleibt jede Menge Unterstützung übrig.

Eltern unterstützen ihr erwachsenes Kind täglich. Angehörige organisieren Termine, begleiten außer Haus, helfen beim Einkaufen, strukturieren den Tag oder sorgen dafür, dass der Betroffene überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Irgendwann entsteht eine entscheidende Frage:

Wer soll das alles dauerhaft leisten – und wer bezahlt diese Unterstützung?

Der häufigste Fehler besteht darin, ausschließlich auf die Pflegeversicherung zu schauen.

Denn ein Mensch mit Behinderung kann neben seinem Pflegebedarf auch einen Teilhabebedarf haben.

Diese Unterscheidung kann entscheidend sein.


Pflege und Teilhabe sind nicht dasselbe

Pflegeleistungen nach dem SGB XI und Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX verfolgen unterschiedliche Zwecke.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel:

Ein Mensch benötigt morgens Unterstützung beim Anziehen und bei der Körperpflege.

Hier kann die Pflegeversicherung eine Rolle spielen.

Derselbe Mensch möchte anschließend einkaufen, Freunde besuchen, eine Veranstaltung besuchen, einem Hobby nachgehen oder seinen Alltag außerhalb der Wohnung möglichst selbstbestimmt gestalten.

Hier kann zusätzlich ein Teilhabebedarf bestehen.

Das SGB IX sieht ausdrücklich Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung vor. § 78 SGB IX nennt unter anderem Haushaltsführung, soziale Beziehungen, persönliche Lebensplanung, gemeinschaftliches und kulturelles Leben sowie Freizeitgestaltung.

Deshalb sollte bei einem hohen Unterstützungsbedarf nicht nur gefragt werden:

„Welchen Pflegegrad hat der Mensch?“

Mindestens genauso wichtig ist:

„Welche Unterstützung benötigt dieser Mensch, um möglichst selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können?“


Warum das Pflegegeld allein häufig nicht reicht

Pflegegeld ist keine Vollfinanzierung jeder denkbaren Unterstützung im Leben eines Menschen mit Behinderung.

Gerade bei einem umfangreichen täglichen Unterstützungsbedarf können Angehörige schnell feststellen, dass die tatsächlich erforderliche Hilfe erheblich größer ist als das, was sich allein mit dem Pflegegeld organisieren lässt.

Das bedeutet aber nicht automatisch:

Den Rest muss die Familie eben selbst machen.

Vielmehr muss geprüft werden, welcher konkrete Bedarf besteht und welcher Sozialleistungsträger dafür zuständig sein könnte.

Das ist der entscheidende Perspektivwechsel.

Nicht:

„Wie bekommen wir irgendwie mehr Pflegegeld?“

Sondern:

„Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt – und welche Leistungssysteme kommen dafür infrage?“


Welche zusätzlichen Leistungen sollte man prüfen?

Zunächst sollte natürlich geprüft werden, ob die Leistungen der Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft werden.

Abhängig von Pflegegrad und individueller Situation können beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Entlastungsleistungen sowie weitere Leistungen der Pflegeversicherung eine Rolle spielen.

Doch bei Menschen mit Behinderung sollte die Prüfung hier nicht enden.

Denn besteht zusätzlich ein Bedarf an Unterstützung zur selbstbestimmten Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe, kommt das SGB IX ins Spiel.


Der entscheidende Punkt: Assistenz nach dem SGB IX

§ 78 SGB IX ist für dieses Thema besonders interessant.

Danach werden Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht.

Das Gesetz nennt ausdrücklich beispielsweise:

  • allgemeine Erledigungen des Alltags,
  • Haushaltsführung,
  • Gestaltung sozialer Beziehungen,
  • persönliche Lebensplanung,
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben,
  • Freizeitgestaltung,
  • sportliche Aktivitäten und
  • bestimmte Unterstützungen im Zusammenhang mit ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.

Außerdem können Assistenzleistungen sowohl die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen als auch Begleitung und die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung umfassen.

Das ist wesentlich weiter als die bloße Frage:

„Wer übernimmt die Pflege?“

Es geht darum:

Wie kann dieser Mensch sein eigenes Leben führen?


Pflegebedarf oder Assistenzbedarf? Ein praktisches Beispiel

Stell Dir einen erwachsenen Menschen mit Behinderung vor, der bei seinen Eltern lebt.

Morgens benötigt er Hilfe bei der Körperpflege.

Hier kann ein klassischer Pflegebedarf vorliegen.

Danach benötigt er Unterstützung dabei,

  • seinen Tagesablauf zu organisieren,
  • einen Einkauf zu erledigen,
  • öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen,
  • Freunde zu treffen,
  • Freizeitangebote wahrzunehmen,
  • Termine zu organisieren oder
  • Entscheidungen im Alltag umzusetzen.

Das kann zumindest teilweise ein Teilhabebedarf sein.

Pflege und Assistenz können sich in der Praxis berühren. Sie sind aber nicht automatisch dasselbe.

Deshalb kann es ein schwerwiegender Fehler sein, den gesamten Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung ausschließlich über seinen Pflegegrad erklären zu wollen.


Und hier wird das Persönliche Budget interessant

Eine Möglichkeit zur selbstbestimmteren Organisation von Teilhabeleistungen ist das:

Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.

Wichtig ist zunächst ein häufiges Missverständnis:

Das Persönliche Budget ist nicht einfach zusätzliches Pflegegeld.

Es handelt sich um eine Form der Leistungserbringung.

Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden. Ziel ist ausdrücklich, Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Statt bestimmte Leistungen ausschließlich als klassische Sachleistung zu erhalten, können Leistungsberechtigte die entsprechenden Leistungen mit einem Budget selbst organisieren.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt das Prinzip entsprechend: Leistungsberechtigte können mit dem Persönlichen Budget Teilhabeleistungen und ausgewählte Leistungen bei Pflegebedürftigkeit selbstständig einkaufen und bezahlen.

Offizielle Informationen des BMAS zum Persönlichen Budget


Kann das Persönliche Budget auch Pflegeleistungen umfassen?

Grundsätzlich können an einem Persönlichen Budget verschiedene Leistungsträger beteiligt sein.

§ 29 SGB IX nennt neben Rehabilitationsträgern ausdrücklich auch Pflegekassen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können außerdem bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie weitere Leistungen bei Pflegebedürftigkeit budgetfähig sein.

Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein trägerübergreifendes Persönliches Budget entstehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Pflegeleistungen einfach als frei verfügbares Bargeld ausgezahlt werden.

Welche Leistungen budgetfähig sind und in welcher Form sie erbracht werden können, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.


Wie hoch ist ein Persönliches Budget?

Diese Frage gehört zu den häufigsten Fragen überhaupt.

Die Antwort lautet:

Es gibt keinen pauschalen Betrag.

Es existiert keine Tabelle nach dem Prinzip:

„Behinderung A = 1.000 Euro.“

„Pflegegrad 4 = 2.000 Euro Persönliches Budget.“

So funktioniert das System nicht.

Entscheidend ist grundsätzlich der individuell festgestellte Bedarf.

§ 29 SGB IX bestimmt, dass Persönliche Budgets so bemessen werden, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen können. Gleichzeitig soll die Höhe grundsätzlich die Kosten der bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne Persönliches Budget erbracht würden.

Genau deshalb ist eine vernünftige Bedarfsermittlung so wichtig.


Einer der größten Fehler: Angehörige gleichen jahrelang alles aus

Gerade in Familien entsteht häufig über Jahre ein System, das irgendwie funktioniert.

Mutter hilft morgens.

Vater fährt nachmittags.

Geschwister übernehmen am Wochenende.

Arzttermine werden nebenbei organisiert.

Einkäufe werden mit erledigt.

Freizeitaktivitäten finden statt, wenn gerade jemand Zeit hat.

Und irgendwann gilt dieses familiäre Unterstützungssystem praktisch als Normalzustand.

Dabei sollte eine ganz andere Frage gestellt werden:

Welche Unterstützung wäre tatsächlich notwendig, wenn Angehörige diese Aufgaben nicht oder nicht mehr dauerhaft übernehmen könnten?

Diese Frage kann die Betrachtung des tatsächlichen Bedarfs erheblich verändern.

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Denn eine dauerhafte Unterstützungsstruktur sollte nicht einfach darauf beruhen, dass Angehörige jede Versorgungslücke kostenlos schließen.


„Aber wir bekommen doch bereits Pflegegeld.“

Das schließt weitere Ansprüche nicht automatisch aus.

Entscheidend ist nicht allein, ob bereits Geld von der Pflegekasse kommt.

Vielmehr muss betrachtet werden:

Welche Tätigkeiten betreffen Pflege?

Welche Unterstützung betrifft selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe?

Welche Leistungen werden bereits finanziert?

Welche notwendigen Bedarfe bleiben ungedeckt?

Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Leistungen und welcher Leistungsträger infrage kommen könnten.


Persönliches Budget beantragen: Nicht mit einer Wunschsumme anfangen

Wer einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf erkennt, sollte nicht einfach schreiben:

„Ich beantrage 3.000 Euro Persönliches Budget im Monat.“

Das wäre häufig der falsche Ansatz.

Der wesentlich stärkere Ausgangspunkt ist:

Was wird tatsächlich benötigt?

Dokumentiere den Unterstützungsbedarf möglichst konkret.

Zum Beispiel:

Bedarf Häufigkeit Zeitaufwand Aktuelle Unterstützung
Tagesstruktur täglich ca. 1 Stunde Angehörige
Einkaufen 2× wöchentlich ca. 1,5 Stunden Angehörige
Freizeitbegleitung 2× wöchentlich ca. 3 Stunden Angehörige
Termine nach Bedarf unterschiedlich Angehörige
Haushaltsunterstützung mehrmals wöchentlich ca. 1 Stunde Angehörige

Aus der allgemeinen Aussage:

„Mein Sohn braucht sehr viel Hilfe.“

wird dadurch eine nachvollziehbare Darstellung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs.

Und genau darum geht es bei einer vernünftigen Bedarfsermittlung.


Das Persönliche Budget muss beantragt werden

Das Persönliche Budget wird nicht automatisch bewilligt.

§ 29 SGB IX sieht ausdrücklich einen Antrag der leistungsberechtigten Person vor.

Du musst aber nicht erst zum Sozialrechtsexperten werden, bevor Du überhaupt einen Antrag stellen kannst.

Das BMAS weist außerdem darauf hin, dass ein Antrag beispielsweise bei verschiedenen zuständigen Leistungsträgern gestellt werden kann und erläutert das Verwaltungsverfahren sowie Beratungsangebote ausführlich.

Wichtig ist vor allem, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst nachvollziehbar darstellen zu können.


Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell?

Wird Assistenz über ein Persönliches Budget organisiert, stellt sich anschließend eine weitere wichtige Frage:

Wer organisiert eigentlich die Assistenzkräfte?

Zwei Modelle spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Arbeitgebermodell

Beim Arbeitgebermodell beschäftigt der Budgetnehmer seine Assistenzkräfte grundsätzlich selbst.

Das ermöglicht einen großen Gestaltungsspielraum.

Gleichzeitig entstehen Arbeitgeberpflichten.

Dazu können je nach konkreter Gestaltung unter anderem gehören:

Arbeitsverträge, Personalgewinnung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubsplanung, Arbeitszeitregelungen, Krankheitsvertretungen und arbeitsrechtliche Fragen.

Dienstleistermodell

Alternativ kann Assistenz über einen entsprechenden Dienstleister organisiert werden.

Dann übernimmt der Dienstleister typischerweise einen erheblichen Teil der Personal- und Arbeitgeberorganisation.

Welches Modell besser geeignet ist, hängt vom konkreten Menschen, seinen Wünschen, seinem Unterstützungsbedarf und seinen Möglichkeiten ab.

Selbstbestimmung bedeutet nicht zwangsläufig, jede Verwaltungsaufgabe selbst erledigen zu müssen.


Was passiert, wenn das bewilligte Persönliche Budget nicht reicht?

Auch diese Situation gibt es.

Ein Persönliches Budget wird bewilligt – aber der Betrag reicht nach Auffassung des Leistungsberechtigten nicht aus, um den notwendigen festgestellten Bedarf tatsächlich zu decken.

Dann sollte nicht nur auf die Endsumme geschaut werden.

Prüfe:

  • Welcher Bedarf wurde festgestellt?
  • Welche Assistenzstunden wurden berücksichtigt?
  • Welche Bedarfe wurden abgelehnt?
  • Welche Kosten wurden zugrunde gelegt?
  • Welche Qualifikation der Assistenz wurde angenommen?
  • Sind notwendige Nebenkosten berücksichtigt?
  • Wurden bestimmte Lebensbereiche gar nicht betrachtet?

Denn der gesetzliche Ausgangspunkt ist die Deckung des individuell festgestellten Bedarfs.


Persönliches Budget abgelehnt – was nun?

Auch eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass das Thema erledigt ist.

Zunächst sollte der Bescheid genau geprüft werden.

Insbesondere:

Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Welcher Bedarf wurde anerkannt?

Welcher Bedarf wurde nicht anerkannt?

Welche Rechtsgrundlage nennt die Behörde?

Wurde der tatsächliche Unterstützungsbedarf vollständig ermittelt?

Wurde zwischen Pflege und Teilhabe ausreichend unterschieden?

Welche Rechtsbehelfsbelehrung enthält der Bescheid?

Abhängig von Bescheid und Verfahrensstand kann ein Widerspruch oder ein anderer Rechtsbehelf in Betracht kommen.

Die im jeweiligen Bescheid genannten Fristen müssen unbedingt beachtet werden.

Bei rechtlich schwierigen oder streitigen Fällen sollte qualifizierte sozialrechtliche Beratung beziehungsweise anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden.


Wann solltest Du besonders genau hinschauen?

Eine umfassendere Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Du Dich in einer dieser Situationen wiedererkennst:

  • Das Pflegegeld reicht bei Weitem nicht für die tatsächlich benötigte Unterstützung.
  • Angehörige leisten täglich mehrere Stunden Unterstützung.
  • Eltern versorgen ihr erwachsenes Kind mit Behinderung weiterhin nahezu vollständig.
  • Ein Angehöriger reduziert wegen der Betreuung seine Berufstätigkeit.
  • Freizeit und soziale Kontakte funktionieren nur, wenn Familienangehörige begleiten.
  • Selbstständiges Wohnen scheitert vor allem an fehlender Assistenz.
  • Der tatsächliche Unterstützungsbedarf ist wesentlich größer als die bisher finanzierten Leistungen.
  • Niemand hat bisher geprüft, ob neben Pflegeleistungen auch Leistungen zur Teilhabe infrage kommen.
  • Das Persönliche Budget ist der Familie überhaupt nicht bekannt.

Dann sollte nicht einfach davon ausgegangen werden:

„Mehr gibt es eben nicht.“

Es lohnt sich, genauer hinzuschauen.


Beratung zum Persönlichen Budget: Erst verstehen, dann entscheiden

Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger, Sozialhilfe und Persönliches Budget sind für Außenstehende kaum überschaubar.

Und häufig beginnt das Problem bereits bei der ersten Frage:

Wo fange ich überhaupt an?

Genau an diesem Punkt setzt meine Beratungshilfe rund um das Persönliche Budget an.

Gemeinsam können wir beispielsweise betrachten,

welcher Unterstützungsbedarf tatsächlich besteht, welche Fragen vor einem Antrag geklärt werden sollten, wie der Bedarf nachvollziehbar dargestellt werden kann und welche Möglichkeiten das Persönliche Budget grundsätzlich bietet.

Dabei geht es nicht darum, Dir ein bestimmtes Assistenzmodell zu verkaufen.

Es geht zunächst um die entscheidende Frage:

Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt – und wie könnte sie organisiert werden?

Informiere Dich auf mein-teilhabe-assistent.de und nutze die Wissenssammlung rund um das Persönliche Budget, Assistenz und Eingliederungshilfe.


Fazit: Wenn das Pflegegeld nicht reicht, schau über die Pflegeversicherung hinaus

Der wichtigste Gedanke dieses Artikels lässt sich in einem Satz zusammenfassen:

Ein Mensch ist mehr als sein Pflegegrad.

Ein Mensch mit Behinderung benötigt möglicherweise Pflege.

Aber er möchte genauso wohnen, einkaufen, Freunde treffen, arbeiten, Freizeit verbringen, Entscheidungen treffen und sein eigenes Leben gestalten.

Wenn dafür Unterstützung notwendig ist, sollte geprüft werden, ob neben Leistungen der Pflegeversicherung auch Leistungen zur Teilhabe und Assistenz nach dem SGB IX infrage kommen.

Das Persönliche Budget kann wiederum eine Möglichkeit sein, entsprechende Leistungen selbstbestimmter zu organisieren.

Deshalb:

Pflegegeld reicht nicht?

Prüfe nicht ausschließlich, ob mehr Pflege finanziert werden kann. Prüfe auch, ob ein bisher ungedeckter Teilhabebedarf besteht.


Häufige Fragen: Pflegegeld und Persönliches Budget

Kann man Pflegegeld und Persönliches Budget gleichzeitig bekommen?

Eine pauschale Antwort wäre unseriös. Entscheidend ist, welche konkreten Leistungen benötigt werden und welcher Leistungsträger zuständig ist. § 29 SGB IX sieht ausdrücklich die Beteiligung von Pflegekassen und die Budgetfähigkeit bestimmter Pflegeleistungen vor. Die konkrete Kombination muss jedoch im Einzelfall betrachtet werden.

Ist das Persönliche Budget zusätzliches Pflegegeld?

Nein. Das Persönliche Budget ist grundsätzlich eine Form der Leistungserbringung und kein pauschaler finanzieller Bonus auf das Pflegegeld.

Brauche ich einen Pflegegrad für das Persönliche Budget?

Ein Pflegegrad ist nicht automatisch Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets. Entscheidend ist der Anspruch auf die jeweilige budgetfähige Leistung. Das BMAS weist darauf hin, dass insbesondere Menschen mit Behinderungen beziehungsweise drohenden Behinderungen leistungsberechtigt sein können.

Kann Assistenz auch für Freizeit und soziale Kontakte bewilligt werden?

Grundsätzlich gehören nach § 78 SGB IX unter anderem die Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie Freizeitgestaltung zu den ausdrücklich genannten Bereichen von Assistenzleistungen. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt vom individuellen Bedarf und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Muss ich beim Persönlichen Budget meine Assistenzkräfte selbst einstellen?

Nein. Das Persönliche Budget macht einen Menschen nicht automatisch zum Arbeitgeber. Wie die bewilligten Leistungen organisiert werden, hängt vom konkreten Budget und dem gewählten Modell ab.

Was mache ich, wenn mein Persönliches Budget nicht ausreicht?

Dann sollte zunächst geprüft werden, welcher individuelle Bedarf festgestellt und welche Kosten bei der Bemessung berücksichtigt wurden. § 29 SGB IX verlangt grundsätzlich eine Bemessung, mit der der individuell festgestellte Bedarf gedeckt werden kann.

Wo bekomme ich Hilfe beim Persönlichen Budget?

Auf mein-teilhabe-assistent.de findest Du eine wachsende Wissenssammlung rund um Persönliches Budget, Eingliederungshilfe und Assistenz. Darüber hinaus biete ich individuelle Beratungshilfe rund um das Persönliche Budget an.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des individuellen Einzelfalls.