Persönliches Budget: Ihr Weg zu echter Selbstbestimmung nach dem SGB IX

Frau im Rollstuhl mit Assistentin

Viele Menschen haben Anspruch darauf – aber kaum jemand spricht offen darüber: Das Persönliche Budget nach dem SGB IX kann Ihr Leben grundlegend verändern.

Statt fremdbestimmter Sachleistungen erhalten Sie Geld. Und mit diesem Geld organisieren Sie Ihre Assistenz, Ihre Unterstützung und Ihre Teilhabe selbst.

Mehr Kontrolle. Mehr Freiheit. Mehr Selbstbestimmung.

Doch was genau steckt dahinter?


Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform im Sozialrecht (§ 29 SGB IX). Anstatt dass der Kostenträger Ihnen konkrete Dienstleistungen „zuteilt“, erhalten Sie einen monatlichen Geldbetrag.

Mit diesem Budget kaufen Sie sich die notwendige Assistenz selbst ein.

Das Ziel ist klar:

Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wie, wann und durch wen sie Unterstützung erhalten.

Typische Leistungen, die über das Persönliche Budget finanziert werden können:

  • Assistenz im Alltag

  • Begleitung zur Arbeit oder Ausbildung

  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

  • Freizeit- und Teilhabeleistungen

  • Pflege- oder Unterstützungsleistungen

Sie werden vom Leistungsempfänger zum Auftraggeber.

Und genau hier beginnt echte Selbstbestimmung.


Warum das Persönliche Budget oft besser ist als Sachleistungen

Viele Betroffene erhalten klassische Sachleistungen. Das bedeutet: Ein Dienst wird zugewiesen, Zeiten sind vorgegeben, Mitbestimmung ist begrenzt.

Mit dem Persönlichen Budget sieht das anders aus.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie wählen Ihre Assistenz selbst

  • Sie bestimmen Einsatzzeiten flexibel

  • Sie können individuelle Lösungen gestalten

  • Sie sind nicht an starre Strukturen gebunden

  • Sie stärken Ihre Selbstbestimmung

Beispiel:

Frau M. erhält bisher täglich feste Besuchszeiten eines Pflegedienstes. Mit dem Persönlichen Budget organisiert sie nun eine Assistenz, die sich nach ihrem tatsächlichen Tagesrhythmus richtet – auch abends oder am Wochenende.

Mehr Lebensqualität. Weniger Abhängigkeit.


Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell?

Wenn Sie das Persönliche Budget beantragen, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung.

Arbeitgebermodell

Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst ein.

Sie sind rechtlich Arbeitgeber.

Vorteile:

  • Maximale Kontrolle

  • Individuelle Auswahl der Mitarbeitenden

  • Flexible Gestaltung

Aber: Sie tragen Verantwortung für Verträge, Lohnabrechnung und Organisation.

Dienstleistungsmodell

Sie beauftragen einen Assistenzdienst, der die Organisation übernimmt.

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Sie bleiben Auftraggeber – aber ohne Arbeitgeberpflichten.

Vorteile:

  • Weniger Verwaltungsaufwand

  • Professionelle Strukturen

  • Rechtssicherheit

Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Eine fundierte Beratung ist hier entscheidend.


Warum viele Anspruch haben – es aber nicht wissen

Ein großes Problem:

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Antrag Persönliches Budget stellen können.

Oft heißt es nur: „Das ist nicht vorgesehen.“

Oder: „Das geht bei Ihnen nicht.“

Doch das stimmt häufig nicht.

Das SGB IX sieht das Persönliche Budget ausdrücklich vor.

Jeder Leistungsberechtigte kann diese Form beantragen.

Typische Zielgruppen:

  • Menschen mit körperlicher Behinderung

  • Menschen mit psychischer Erkrankung

  • Menschen mit geistiger Behinderung

  • Eltern behinderter Kinder

  • Personen mit Assistenzbedarf im Alltag

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Sie Anspruch haben.

Sondern, ob Sie Ihr Recht kennen.


Typische Fehler beim Antrag Persönliches Budget

Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch – sondern an der Umsetzung.

Häufige Fehler:

  • Unklare Bedarfsschilderung

  • Fehlende Zieldefinition zur Teilhabe

  • Keine nachvollziehbare Kalkulation

  • Zu geringe Stundenermittlung

  • Fehlende Vorbereitung auf das Budgetgespräch

Das Budget wird individuell verhandelt.

Wer unvorbereitet erscheint, verschenkt Potenzial.

Hier entscheidet Fachwissen.


Selbstbestimmung ist kein Luxus – sondern Ihr Recht

Das Persönliche Budget ist kein Sonderwunsch.

Es ist ein gesetzlich verankerter Anspruch im SGB IX.

Teilhabe bedeutet:

  • Arbeiten können

  • Sozial aktiv sein

  • Mobil bleiben

  • Eigene Entscheidungen treffen

Das Persönliche Budget ist ein Werkzeug.

Aber nur, wenn man weiß, wie man es richtig einsetzt.


Jetzt handeln – bevor Sie weiter Chancen verschenken

Sie möchten wissen, ob das Persönliche Budget für Sie in Frage kommt?

Sie möchten einen sicheren Antrag stellen?

Oder Sie wollen Ihr bestehendes Budget optimieren?

Dann lassen Sie sich professionell begleiten.

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Warten Sie nicht darauf, dass jemand Sie informiert.

Informieren Sie sich selbst – und handeln Sie.