Persönliches Budget nach Arbeitsunfall sichern: Ambulante Assistenz statt Heim mit Leistungen der Berufsgenossenschaft – wir zeigen, wie es geht!

Arbeitsunfall Berufsgenossenschaft

Ein Arbeitsunfall mit bleibender Behinderung bringt viele Herausforderungen mit sich. Doch das bedeutet nicht, dass Sie in eine Heimeinrichtung ziehen müssen! Das Persönliche Budget nach dem SGB IX ermöglicht Ihnen, ambulante Assistenz zu erhalten – mit voller Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft als zuständigem Leistungsträger. So bewahren Sie Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Als erfahrene Dienstleister beraten wir Sie deutschlandweit und begleiten Sie professionell durch alle Schritte – einfach, verständlich und empathisch.

Was ist das Persönliche Budget und warum das Dienstleistermodell?

Das Persönliche Budget gibt Ihnen die Möglichkeit, Assistenzleistungen selbstbestimmt zu nutzen – ohne Heimunterbringung. Im Dienstleistermodell übernimmt ein erfahrener Dienstleister alle organisatorischen Aufgaben für Sie: Von der Beantragung beim Leistungsträger bis zur Koordination der Assistenzkräfte. So können Sie sich voll auf Ihre Genesung und Ihr Leben konzentrieren.

Vorteile des Dienstleistermodells:

  • Keine bürokratische Belastung für Sie

  • Professionelle Koordination und Abrechnung

  • Flexible Anpassung der Assistenzleistungen

  • Maximale Selbstbestimmung ohne Heimzwang

Die 6 Schritte zur Persönlichen Assistenz nach Arbeitsunfall

  1. Unfall melden und Berufsgenossenschaft informieren
    Ihr Arbeitsunfall muss umgehend gemeldet werden, damit Sie Anspruch auf Leistungen erhalten.

  2. Ermittlung des Hilfebedarfs und der Behinderung
    Medizinische Gutachten legen fest, wie viel Assistenz Sie brauchen.

  3. Beratung durch einen erfahrenen Dienstleister
    Wir unterstützen Sie deutschlandweit, zeigen Ihnen Ihre Rechte und erklären, wie Sie das Persönliche Budget erfolgreich beantragen.

  4. Antragstellung beim Leistungsträger
    Mit unserer Hilfe reichen Sie den Antrag auf Persönliches Budget bei der Berufsgenossenschaft ein – komplett und korrekt.

  5. Planung der Assistenzleistungen
    Im Dienstleistermodell wählen Sie passgenaue Assistenzkräfte aus – wir kümmern uns um die Organisation und Abrechnung.

  6. Nutzung und Anpassung der Assistenz
    Sie profitieren von flexibler und individueller Unterstützung, die sich jederzeit an Ihre Bedürfnisse anpasst – ganz ohne Heimunterbringung.

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Warum die Berufsgenossenschaft zahlt

Nach einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet, die medizinische Rehabilitation und Assistenzkosten zu übernehmen, um Ihre Wiedereingliederung und ein selbstbestimmtes Leben zu sichern. Sie verhindert damit auch die Heimunterbringung durch ambulante Hilfen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir wissen, wie kompliziert Anträge und Organisation sein können. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Begleitung aus einer Hand. Von der ersten Einschätzung über die Antragstellung bis zur Koordination der Assistenz – wir nehmen Ihnen die Last von den Schultern und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte voll ausschöpfen können.

Kurz: Ihre Vorteile bei uns als Dienstleister

  • Individuelle, empathische Beratung deutschlandweit

  • Expertise im Bereich Persönliches Budget und SGB IX

  • Volle Entlastung von bürokratischen Aufgaben

  • Sicherstellung der Finanzierung durch die Berufsgenossenschaft

  • Ambulante Assistenz statt Heim – mit maximaler Selbstbestimmung

Zusammenfassung: So bleiben Sie selbstbestimmt nach Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall mit Behinderung heißt nicht, dass Sie Ihre Freiheit aufgeben müssen. Das Persönliche Budget und die ambulante Assistenz mit Unterstützung eines Dienstleisters ermöglichen Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung – und die Berufsgenossenschaft sorgt für die Kostenübernahme.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, mit unserer Beratung und dem Dienstleistermodell den Weg zur Persönlichen Assistenz einfach und erfolgreich zu gehen!

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre persönliche und unverbindliche Beratung!