Dienstleistungsmodell vs. Arbeitgebermodell – Der große Vergleich beim Persönlichen Budget

Beratung Rollstuhl

Zitierfähige Definition

Beim Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX kann die leistungsberechtigte Person Assistenz entweder im Arbeitgebermodell selbst beschäftigen oder im Dienstleistungsmodell einen Assistenzdienst beauftragen.

Warum diese Entscheidung so entscheidend ist

Die Wahl zwischen Arbeitgebermodell und Dienstleistungsmodell beeinflusst:

  • Ihre rechtliche Verantwortung
  • Ihre organisatorische Belastung
  • Ihre finanzielle Kalkulation
  • Ihre langfristige Stabilität

Viele unterschätzen die Tragweite dieser Entscheidung.

Das Arbeitgebermodell

Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst ein.

Vorteile

  • Maximale Selbstbestimmung
  • Direkte Auswahl der Assistenz
  • Flexible Einsatzgestaltung

Risiken

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitgebernebenkosten
  • Haftung bei Arbeitsunfällen
  • Verwaltungsaufwand

Vertiefend dazu:
Arbeitgebermodell – Risiken und Haftungsfallen

Das Dienstleistungsmodell

Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst.

Vorteile

  • Keine Arbeitgeberhaftung
  • Professionelles Vertretungsmanagement
  • Rechtssicherheit
  • Administrative Entlastung

Nachteile

  • Weniger direkte Personalsteuerung
  • Abhängigkeit vom Dienstleister

Praxisvergleich

Fall 1 – Arbeitgebermodell

Zwei Assistenzkräfte, 30 Wochenstunden. Nach einem Krankheitsfall entstanden doppelte Personalkosten und Organisationsdruck.

Fall 2 – Dienstleistungsmodell

Vertretung wurde durch den Dienst organisiert. Versorgung blieb stabil, keine zusätzliche Haftung.

Kostenvergleich (vereinfachtes Beispiel)

Arbeitgebermodell:

  • Stundenlohn
  • + Arbeitgeberanteile
  • + Vertretungszuschlag
  • + Verwaltungsaufwand

Dienstleistungsmodell:

  • Pauschal kalkulierter Stundensatz
  • Verwaltung bereits enthalten

Wann welches Modell sinnvoll ist

Arbeitgebermodell ist sinnvoll, wenn:

  • Sie organisatorisch stark aufgestellt sind
  • Vertretungspläne existieren
  • Sie arbeitsrechtliche Grundkenntnisse haben

Dienstleistungsmodell ist sinnvoll, wenn:

  • Stabilität Priorität hat
  • Verwaltungsaufwand vermieden werden soll
  • Rechtssicherheit gewünscht ist

Externe Quellen

Fazit

Das Arbeitgebermodell bietet maximale Freiheit – aber auch erhebliche Haftungs- und Organisationsrisiken.

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Das Dienstleistungsmodell bietet Stabilität und Rechtssicherheit.

Die richtige Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

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