Das Persönliches Budget ist eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, eine eigene Rehabilitation und Teilhabe zu erlangen.
Ein Persönliches Budget ist eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen und alle Menschen, die von Behinderung bedroht sind, eine eigene Rehabilitation und Teilhabe zu erlangen. Im Vergleich zum herkömmlichen bargeldlosen Leistungsmodell erhöht dies die Wahlfreiheit des Leistungserbringers und betont Selbstbestimmung und faire Teilhabe. Umrahmt wird diese Form der finanziellen Leistungsfähigkeit von vielen Gesetzen, Richtlinien und neueren Entwicklungen – wie dem Bundesbeteiligungsgesetz. Dagegen kommt es schnell zu Missverständnissen. Die drei häufigsten Missverständnisse werden im Folgenden hervorgehoben und korrigiert.
Fehlannahme: Das Budget ist eine ergänzende Zusatzleistung
Gerade zu einer Zeit, als 2008 ein Persönliches Budget auf nationaler Ebene eingeführt und gesetzlich verankert wurde, fragten sich viele Menschen, ob dies ein Zusatznutzen zu bisherigen Leistungen und Leistungsarten sei. Tatsächlich folgte das Geldleistungsmodell nicht dem Klassenleistungsmodell, sondern ersetzte es. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen finanziellen Beitrag für Menschen mit Behinderungen, sondern um eine mögliche Alternative zur Organisation ihrer Rehabilitation und Teilhabe. Dadurch haben Begünstigte die Möglichkeit, zwischen einem Persönlichen Budget als Leistungen und Leistungsarten zu wählen.
Fehlannahme: Der Antrag muss von bei den zuständigen Leistungserbringern gestellt werden
Abhängig von den individuellen Bedürfnissen, der Schwere der Einschränkungen und anderen Faktoren können mehrere Leistungsträger für eine Person verantwortlich sein. Das können das Integrationsamt, die Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Sozialämter oder andere Kostenträger sein. In solchen Fällen lässt sich schnell der Schluss ziehen, dass von jedem einzelnen Anbieter ein Persönliches Budget verlangt werden sollte. Dies ist jedoch nicht erforderlich: Es reicht aus, einen schriftlichen Antrag bei nur einer Stelle zu stellen. Die zuständigen Institutionen koordinieren dann gemeinsam die Umsetzung des Budgets. Unterstützung bei der Antragstellung leisten die Leistungserbringer selbst, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und viele ambulante Leistungserbringer.
Fehlannahme: Die Änderung des geldwerten Leistungsmodells ist dauerhaft bindend
Die Befürchtung, dass die Verschiebung des persönlichen Budgets ein Fehler sein könnte, ist berechtigt. Schließlich ist es unmöglich, im Voraus bis ins Kleinste zu planen und zu wissen, ob das Geldleistungsmodell für den Lebensstil einer Person besser oder schlechter ist als das das Sachleistungsmodell. Dessen sind sich auch Dienstleister bewusst, sodass die Änderung am Ende nicht bindend ist. Im Rahmen der Zielvereinbarung und des Förderplans wird das Budget in der Regel auf ein bis zwei Jahre festgelegt. Erklären Sie dann, ob Sie nach dieser Zeit fortfahren möchten. Ist die Fortführung unzumutbar, kann das Budget auch außerplanmäßig beendet und der Übergang zurück in das Sachleistungsmodell eingeleitet werden.
Tipp: Persönliche Budgetinformationen für Menschen mit Behinderungen
Die eigenständige Finanzierung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, zu denen auch Hilfeleistungen gehören, ist ein komplexes Thema. Zum einen im Bereich der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen – aber auch in Bezug auf die eigenen Vorstellungen. Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob und wie viel von seinem persönlichen Budget die richtige Lösung für einen autarken Lebensstil ist. Das Geldleistungs- und Sachleistungsmodell hat individuelle Besonderheiten und Anforderungen, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Wichtiger ist es, sich mit sachkundigen Personen auszutauschen und mehr über das persönliche Budget zu erfahren.
Als weitere Alternative zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz können Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland leben und mehr als fünf Stunden Assistenz am Tag benötigen, den Leistungskomplex 32 nutzen. Dabei werden nicht etwa einzelne Leistungen abgerechnet, sondern in einem Stundengesamtkontingent zusammengefasst und mit dem Leistungsträger abgestimmt. Anders als beim staatlichen Geldleistungsmodell, wo Leistungsberechtigte als Arbeitgeber auftreten und ihre damit verbundenen Pflichten erfüllen müssen, sind die Assistenzkräfte beim gewählten Leistungserbringer eingestellt. Bei fortbestehender Selbstbestimmung in Bezug auf persönliche Hilfe bleibt bei der Aufrechterhaltung von Kontroll- und Führungsaufgaben viel Zeit, sich auf andere Lebensbereiche zu konzentrieren.