Als gesetzlicher Betreuer können Sie für die von Ihnen betreute Person Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz beantragen. Insbesondere sollte es um die Beantragung der Teilhabeassistenz gehen, um eine 1:1-Betreuung in der häuslichen Umgebung zu realisieren.

Betreuerin

Was ist die Unterstützung durch das Persönliche Budget?

Bei der Unterstützung durch das Persönliche Budget erhalten Sie einen Geldbetrag, um Ihren eigenen Bedarf nach Ihren Vorstellungen zu finanzieren. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflege- und Betreuungsbedarf. Mit diesem Geld können Sie eine Betreuungsperson oder einen Assistenzienstleister bezahlen, die sich pflegerisch um Ihre*n Betreute/Betreuten kümmert. Sie können das Geld auch für andere Ausgaben verwenden, zum Beispiel für die Anschaffung geeigneter Hilfsmittel oder Materialien oder für eine professionelle Beratung.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Sie haben Anspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie mindestens fünf Stunden pro Woche zu Hause betreut werden, zum Beispiel weil Ihr Betreute*r eine Behinderung hat oder schwer geistig behindert ist. Sie haben auch Anspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie eine körperliche Behinderung haben, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Unterstützung durch eine andere Person erfordert. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht in einer Einrichtung leben.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie können den Antrag bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnorts stellen – in der Regel beim Sozialamt, bei der Berufsgenossenschaft oder bei überörtlichen Sozialhilfeträger.

Als gesetzlicher Betreuer können Sie für die von Ihnen betreute Person Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz beantragen. Insbesondere sollte es sich um die Beantragung der Teilhabeassistenz handeln, um eine 1:1-Betreuung in der häuslichen Umgebung zu realisieren.

Die Teilhabeassistenz ist eine Geldleistung, die vom zuständigen Träger gezahlt wird. Die Teilhabeassistenz kann für alle Kosten beantragt werden, die der pflegebedürftigen Person die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Neben der Teilhabeassistenz gibt es in vielen Kommunen auch ein eigenes Budget für Betreuungsleistungen, das als Alternative zum Wohnen in einem Altenheim genutzt werden kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Leistungen für Ihr Mündel zu erhalten. Der einfachste Weg ist, als Betreuer Leistungen für Ihr Mündel zu beantragen.

Grundsätzlich soll das Gesetz zur Teilhabe am Leben in der eigenen Wohnung sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen auch mit einem geringeren Grad der Behinderung, selbstständig und in ihrer eigenen Wohnung leben können.

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Als gesetzlicher Betreuer können Sie für Ihre betreute Person Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz beantragen. Insbesondere sollte es um die Beantragung der Teilhabeassistenz gehen, um eine 1:1-Betreuung in der häuslichen Umgebung zu realisieren.

Das Teilhabegeld ist eine bedarfsgeprüfte Sachleistung zur finanziellen Entlastung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien, die ansonsten eine Vollzeitpflege außerhalb des häuslichen Umfelds benötigen würden. Dazu gehören auch Angehörige und gesetzliche Betreuer. Sie können jedoch nur dann Teilhabeleistungen erhalten, wenn Sie im Pflegeplan als Empfänger genannt sind. Der Pflegeplan wird vom örtlichen Amt für Gesundheit und Soziales (Kostenträger) erstellt.

Erziehungsberechtigte können für die von ihnen betreuten Menschen Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz beantragen. Insbesondere geht es um die Beantragung von Teilhabeleistungen zur Verwirklichung einer 1:1-Betreuung in der häuslichen Umgebung und zur Verbesserung der Lebensqualität Ihrer betreuten Person und anderer Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Sie können aufgrund Ihrer Krankheit oder Ihres Unfalls eine Beeinträchtigung haben. Sie müssen aber auch Unterstützungsmaßnahmen, z.B. technische Hilfsmittel, in Anspruch nehmen, die keine oder nur geringe Teile von persönlichen Unterstützungsmaßnahmen erfordern.

Im Rahmen des Persönlichen Budgets erhalten die Pflegebedürftigen einen Geldbetrag, mit dem sie ihren Alltag selbstständig gestalten können. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen und kann vom Pflegebedürftigen bzw. Betreuten flexibel für den Einkauf geeigneter Dienstleistungen genutzt werden.

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?

Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person einen unbedingten Anspruch auf ein Persönliches Budget. Dies gilt jedoch bis auf weiteres nicht für pflegebedürftige Menschen, z.B. sind Demenzkranke, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder ihres Verhaltens eine ständige Beaufsichtigung benötigen, vom Recht auf ein Persönliches Budget ausgeschlossen.

Der gesetzliche Betreuer entscheidet, ob der Mündel Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhält oder ob er seinen Aufenthalt in einem Pflegeheim mit Pflegeversicherung fortsetzt. Diese Entscheidung muss der gesetzliche Betreuer treffen, bevor er sich bei einem Dienstleister wie einem Pflegeunternehmen oder einem Zentrum für selbstbestimmtes Wohnen in eigener Regie (Eigenregie) bewirbt.

Haben Sie konkrete Fragen zur Antragstellung und Realisierung zum Bundesteilhabegesetz?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per Mail an die Teilhabe-Assistenz bzw. Per Telefon oder WhatsApp an:  +49 174 9598674