Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau.
Frankfurt am Main (ots) – Auch im Jahr 2021 wurden knapp 2,8 Millionen Anträge bei den Rehabilitationsträgern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau. Im Durchschnitt dauerte es 22 Tage, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt wurden.
Etwa jeder zehnte Rehabilitationsträger musste mindestens einmal Leistungen im eigenen Namen erbringen, für die eigentlich ein beteiligter Rehabilitationsträger zuständig war ist, und leitete in 2021 ein Erstattungsverfahren ein, um sich die entstandenen Kosten zurückzahlen zu lassen (16 § Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Die Anzahl dieser Erstattungsverfahren liegt im Vergleich zum Vorjahr um rund acht Prozent höher (2020: 2.150 Erstattungsverfahren; 2021: 2.328 Erstattungsverfahren). Anders verhält es sich bei Widersprüchen: Die Anzahl der entschiedenen Widersprüche ist im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel niedriger (2020: 170.553 entschiedene Widersprüche; 2021: 115.313 entschiedene Widersprüche). Die Hälfte aller Widersprüche wurde zugunsten eines bzw. einer Leistungsberechtigten entschieden.
Diese und weitere Ergebnisse sind im Teilhabeverfahrensbericht 2022 zu finden, dem inzwischen vierten Bericht, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2022 veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2021 zugrunde.
Reha-Entwicklungen im Zeitverlauf besser abbilden
Der diesjährige Bericht enthält erstmals für fast alle Merkmale Auswertungen im Jahresvergleich. Damit können Entwicklungen des Reha-Geschehens im Zeitverlauf noch besser abgebildet werden. Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Inkrafttreten der ersten Reformstufe zur Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt. Seit 2019 erscheint damit jährlich ein trägerübergreifender Statistikbericht.
1.079 Reha-Träger übermittelten Daten zu Verfahrensabläufen
Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 1.079 ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2021 zur Auswertung an die BAR übermittelt.
Der Teilhabeverfahrensbericht 2022 steht ab sofort auf der BAR-Website zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Dr. Lisa Ulrich, Team Teilhabeverfahrensbericht
teilhabeverfahrensbericht@bar-frankfurt.de
Franziska Fink, Team Öffentlichkeitsarbeit
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