Assistenz im Urlaub – Was zahlt das Persönliche Budget?

Rollstuhlfahrer reist mit Assistenz und fragt sich welche Kosten das Persönliche Budget im Urlaub übernimmt
Assistenz im Urlaub kann über das Persönliche Budget finanziert werden – nicht jedoch die Reise selbst.

Viele Menschen mit Assistenzbedarf stellen sich vor einer Reise eine entscheidende Frage:

Welche Kosten übernimmt das Persönliche Budget im Urlaub?

Die Antwort ist klar geregelt – wird in der Praxis aber häufig missverstanden.

Grundsatz: Assistenzbedarf besteht auch im Urlaub

Wenn im Alltag ein Assistenzbedarf besteht, endet dieser nicht automatisch im Urlaub.

Das bedeutet:

Assistenzleistungen können auch während eines Urlaubs über das Persönliche Budget finanziert werden.

Die rechtliche Grundlage ist:


§ 29 SGB IX – Persönliches Budget

Welche Assistenzkosten übernommen werden können

Typische Leistungen, die im Urlaub über das Persönliche Budget abgedeckt werden können:

  • Begleitung durch Assistenzkräfte
  • Unterstützung im Alltag (z. B. Ankleiden, Essen, Mobilität)
  • Hilfe bei Orientierung und Organisation
  • Begleitung bei Aktivitäten

Entscheidend ist immer:

Die Assistenz muss Teil des individuellen Unterstützungsbedarfs sein.

Welche Kosten nicht übernommen werden

Ein häufiger Irrtum:

Das Persönliche Budget finanziert nicht den Urlaub selbst.

Nicht übernommen werden in der Regel:

  • Reisekosten (z. B. Flug, Bahn)
  • Unterkunft (Hotel, Ferienwohnung)
  • Verpflegung
  • Freizeitangebote

Diese Kosten gelten nicht als Teilhabeleistungen.

Praxisbeispiel

Eine Person mit Assistenzbedarf reist für 7 Tage in den Urlaub.

  • Assistenz (z. B. 8 Stunden täglich) → kann übernommen werden
  • Hotelkosten → müssen selbst getragen werden

Das Persönliche Budget deckt also die Unterstützung – nicht die Reise.

Wichtiger Punkt: vorherige Abstimmung

In der Praxis entstehen viele Probleme, weil Leistungen nicht vorher abgestimmt wurden.

Deshalb gilt:

Assistenz im Urlaub sollte immer vorab mit dem Kostenträger geklärt werden.

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Typische Fehler

  • keine Abstimmung mit dem Kostenträger
  • fehlende Anpassung der Zielvereinbarung
  • falsche Verwendung der Budgetmittel

Diese Fehler können zu Rückforderungen führen.

Wie plant man Assistenz im Urlaub richtig?

  • Bedarf frühzeitig anmelden
  • Zielvereinbarung prüfen oder anpassen
  • Assistenzzeiten realistisch kalkulieren

Hier erfahren Sie, wie Sie das Persönliche Budget richtig beantragen:


Persönliches Budget beantragen – Schritt für Schritt

Und hier sehen Sie Beispiele zur Budgethöhe:


Wie hoch ist das Persönliche Budget wirklich?

Fazit

Assistenz im Urlaub kann über das Persönliche Budget finanziert werden – wenn sie Teil des individuellen Unterstützungsbedarfs ist.

Der Urlaub selbst wird jedoch nicht bezahlt.

Eine saubere Planung und Abstimmung mit dem Kostenträger ist entscheidend, um Probleme zu vermeiden.

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