Nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) hat jeder Mensch ein Persönliches Budget zu beanspruchen, wenn er oder sie Hilfen zur Teilhabe braucht.

helfende Hände

 

Nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) hat jeder Mensch ein Persönliches Budget zu beanspruchen, wenn er oder sie Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben braucht. Das Persönliche Budget ist ein Betrag, der dem Hilfebedürftigen zur freien Verfügung steht und für die verschiedensten Zwecke genutzt werden kann. Je nach Bedarf können beispielsweise Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen oder Schulgeld bezahlt werden.

Das Persönliche Budget ist ein individueller Betrag, der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei der Berechnung des Budgets werden unter anderem die Lebenshaltungskosten, der Aufwand für die Betreuung sowie die Kosten der notwendigen Hilfen berücksichtigt. Das Persönliche Budget kann von Menschen jeden Alters in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf ein Persönliches Budget besteht, wenn der Hilfebedürftige eine beträchtliche physische, psychische oder soziale Beeinträchtigung hat, die seine Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Außerdem muss der Hilfebedürftige in der Lage sein, das Budget selbstständig zu verwalten.

Das Persönliche Budget kann sowohl von Menschen mit Behinderung als auch von Menschen mit chronischen Erkrankungen in Anspruch genommen werden.

Die Zahlung des Persönlichen Budgets erfolgt in der Regel als monatlicher Vorschuss. Der Betrag wird auf verschiedene Arten ausgezahlt.

Teilhabe Assistenz und schwerbehinderte Menschen

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Teilhabe an der Gesellschaft ist im Grundgesetz verankert. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabe Assistenz unterstützt behinderte Menschen dabei, so selbstständig wie möglich zu leben.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland die gleichen Grundrechte wie alle anderen Bürger. Dazu gehört das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an allen Bereichen des Lebens. Dies wird durch die Teilhabe Assistenz gewährleistet, eine in Deutschland einzigartige Form der Unterstützung.

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Die Teilhabe Assistenz, die manchmal auch Persönliche Assistenz genannt wird, bietet behinderten Menschen die Unterstützung, die sie brauchen, um an der Gesellschaft teilzuhaben. Das kann Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Anziehen, Baden und Kochen sein, aber auch die Begleitung zu Terminen oder gesellschaftlichen Ereignissen.

Das Ziel von Teilhabe Assistenz ist es, behinderten Menschen zu helfen, so unabhängig wie möglich zu leben. Das kann für Menschen, die bisher auf die Hilfe anderer angewiesen waren, eine große Veränderung bedeuten. Teilhabe Assistenz kann auch die Lebensqualität verbessern, indem sie soziale Interaktion und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bietet.

Die Kosten für die Teilhabe-Assistenz werden von unterschiedlichen Trägern, wie die Berufsgenossenschaft, das Sozialamt und/oder der Krankenkasse übernommen. Für die Person, die die Unterstützung erhält, entstehen keine Kosten. Das Ausmaß der Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen.

Die Teilhabe Assistenz ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Sie hilft ihnen, an allen Bereichen der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstständiges Leben zu führen.

Schlussfolgerung

Die Einführung des Persönlichen Budgets nach dem SGB IX ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen künftig selbst über ihre finanziellen Mittel bestimmen können. Dadurch erhalten sie mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.