Das Persönliche Budget nach SGB IX ermöglicht Menschen mit Behinderung, Assistenzleistungen selbstbestimmt zu organisieren. Anstatt Leistungen von einem Dienstleister zu erhalten, bekommen Berechtigte ein monatliches Budget ausgezahlt.

Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie das Persönliche Budget richtig beantragen können. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?

Grundsätzlich können alle Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung ein Persönliches Budget beantragen, wenn sie Leistungen zur Teilhabe benötigen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Assistenz im Alltag
  • Arbeitsassistenz
  • Unterstützung bei Mobilität
  • Begleitung zu Terminen
  • Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe

Die rechtliche Grundlage ist im § 29 SGB IX geregelt.

Eine offizielle Übersicht zum Persönlichen Budget finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Informationen zum Persönlichen Budget beim BMAS

Schritt 1: Bedarf ermitteln

Der erste Schritt besteht darin, den eigenen Unterstützungsbedarf möglichst genau zu beschreiben. Dabei hilft es, den eigenen Alltag zu analysieren.

Typische Fragen sind:

  • Bei welchen Tätigkeiten benötige ich Assistenz?
  • Wie viele Stunden Unterstützung benötige ich täglich?
  • Welche Aufgaben übernimmt die Assistenz?

Je genauer der Bedarf beschrieben wird, desto realistischer kann das Budget berechnet werden.

Wie eine realistische Stundenkalkulation funktioniert, erklären wir hier:
Stundenkalkulation Persönliches Budget richtig berechnen

Schritt 2: Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen

Der Antrag kann bei verschiedenen Kostenträgern gestellt werden, zum Beispiel:

  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenkasse

Wichtig zu wissen: Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

Ein kurzer Antrag kann beispielsweise lauten:

„Hiermit beantrage ich Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.“

Schritt 3: Bedarfsermittlung

Nach Eingang des Antrags prüft der Kostenträger den individuellen Unterstützungsbedarf. Dabei können Gespräche, Gutachten oder Unterlagen herangezogen werden.

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Ziel dieser Phase ist es, den tatsächlichen Assistenzbedarf möglichst genau zu bestimmen.

Schritt 4: Budgetkonferenz

In vielen Fällen findet anschließend eine sogenannte Budgetkonferenz statt.

Dabei besprechen Antragsteller und Kostenträger gemeinsam:

  • den Unterstützungsbedarf
  • die Anzahl der Assistenzstunden
  • die Höhe des Budgets
  • die Organisation der Assistenz

Eine gute Vorbereitung auf diese Konferenz ist entscheidend für die spätere Budgethöhe.

Schritt 5: Bewilligung des Persönlichen Budgets

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bescheid erlassen. Dieser enthält:

  • die Höhe des Budgets
  • den Bewilligungszeitraum
  • die vereinbarten Leistungen

Falls der Antrag abgelehnt wird oder das Budget zu niedrig ist, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Mehr dazu lesen Sie hier:
Persönliches Budget abgelehnt – erfolgreich Widerspruch einlegen

Fazit

Das Persönliche Budget ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung ist eine gute Vorbereitung des Antrags und eine realistische Darstellung des Assistenzbedarfs.

Wer seine Situation strukturiert darstellt und sich gut vorbereitet, hat deutlich bessere Chancen auf eine angemessene Budgethöhe.

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