Persönliches Budget Arbeitgebermodell – So funktioniert es wirklich

Viele Menschen, die das Persönliche Budget nach SGB IX nutzen möchten, stoßen früher oder später auf den Begriff Arbeitgebermodell.

Das Konzept klingt zunächst attraktiv: Man stellt seine eigenen Assistenzkräfte ein und organisiert die Unterstützung vollständig selbst.

Doch das Arbeitgebermodell bringt nicht nur Freiheit, sondern auch erhebliche Verantwortung und Risiken.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Arbeitgebermodell funktioniert – und warum viele Betroffene heute das Dienstleistermodell bevorzugen.

Was ist das Arbeitgebermodell?

Beim Arbeitgebermodell sind Menschen mit Behinderung selbst Arbeitgeber ihrer Assistenzkräfte.

Das bedeutet:

  • Sie stellen Assistenzkräfte selbst ein
  • Sie schließen Arbeitsverträge
  • Sie erstellen Dienstpläne
  • Sie zahlen Löhne und Sozialabgaben

Die Finanzierung erfolgt über das Persönliche Budget.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier:
Persönliches Budget beantragen

Welche Aufgaben hat man als Arbeitgeber?

Wer das Arbeitgebermodell nutzt, übernimmt alle Pflichten eines Arbeitgebers.

Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Lohnabrechnung
  • Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern
  • Dienstplanung
  • Vertretungsregelungen bei Krankheit
  • Einhaltung des Arbeitsrechts

Diese Aufgaben werden häufig unterschätzt.

Die größten Risiken des Arbeitgebermodells

Das Arbeitgebermodell kann funktionieren – bringt jedoch einige Risiken mit sich.

  • hoher organisatorischer Aufwand
  • arbeitsrechtliche Verantwortung
  • Probleme bei Krankheit von Assistenzkräften
  • Schwierigkeiten bei der Personalplanung
  • Konflikte im Arbeitsverhältnis

Gerade bei 24-Stunden-Assistenz kann die Organisation schnell sehr komplex werden.

Finanzielle Risiken

Viele Budgetnehmer unterschätzen die tatsächlichen Kosten eines Arbeitgebers.

Neben dem Bruttolohn entstehen zusätzliche Kosten wie:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche
  • Vertretungskosten

Wenn diese Punkte nicht ausreichend im Budget berücksichtigt sind, kann es zu finanziellen Problemen kommen.

Warum viele Betroffene heute das Dienstleistermodell wählen

Beim Dienstleistermodell wird die Assistenz über einen Anbieter organisiert.

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Der Unterschied zum Arbeitgebermodell:

  • keine Arbeitgeberpflichten
  • keine Lohnabrechnung
  • keine Personalverwaltung
  • keine arbeitsrechtlichen Risiken

Der Dienstleister übernimmt Organisation, Personalplanung und arbeitsrechtliche Verantwortung.

Selbstbestimmung bleibt trotzdem erhalten

Viele Menschen glauben, dass das Dienstleistermodell weniger Selbstbestimmung bedeutet.

In der Praxis ist das häufig nicht der Fall.

Viele Assistenzdienste arbeiten heute so, dass:

  • Assistenzkräfte gemeinsam ausgewählt werden
  • die Assistenz individuell geplant wird
  • die Bedürfnisse der Klienten im Mittelpunkt stehen

Gerade bei komplexen Assistenzsituationen kann ein Dienstleister daher eine große Entlastung sein.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget

Wie hoch das Persönliche Budget ausfallen kann, hängt stark vom individuellen Assistenzbedarf ab.

Mehr dazu lesen Sie hier:
Wie hoch ist das Persönliche Budget wirklich?

Offizielle Informationen

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Informationen zum Persönlichen Budget (BMAS)

Fazit

Das Arbeitgebermodell kann für manche Menschen eine gute Lösung sein.

Es erfordert jedoch hohe organisatorische Kompetenz, Zeit und Verantwortungsbereitschaft.

Viele Betroffene entscheiden sich deshalb bewusst für das Dienstleistermodell, weil es deutlich weniger Risiken und organisatorischen Aufwand mit sich bringt.

Beratung zum Persönlichen Budget

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