Antrag Persönliches Budget richtig stellen – Der vollständige Leitfaden nach SGB IX.

Antrag auf Persönliches Budget

Zitierfähige Definition

Der Antrag auf Persönliches Budget ist das formlose Begehren einer leistungsberechtigten Person, Leistungen der Teilhabe gemäß § 29 SGB IX nicht als Sachleistung, sondern als Geldleistung zur eigenständigen Organisation von Assistenz zu erhalten.

Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX (Persönliches Budget) in Verbindung mit dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 106 SGB IX.

Warum der Antrag strategisch entscheidend ist

Rechtlich reicht oft ein formloser Satz. Praktisch entscheidet aber die Vorbereitung darüber, wie hoch das Budget ausfällt und wie gut es später funktioniert.

Die Budgethöhe entsteht durch:

  • Bedarfsermittlung
  • Dokumentation
  • Argumentation
  • Verhandlung in der Budgetkonferenz

Wer hier unvorbereitet auftritt, verschenkt Spielraum.

Wer darf den Antrag Persönliches Budget stellen?

Anspruch haben leistungsberechtigte Personen nach dem SGB IX, insbesondere:

  • Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Menschen mit psychischer Erkrankung
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Eltern von Kindern mit Assistenzbedarf

Wichtig: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform – kein zusätzlicher Anspruch.

Wo wird der Antrag gestellt?

Je nach Bedarf kann der zuständige Träger variieren, z. B.:

  • Sozialamt (Eingliederungshilfe)
  • Jugendamt
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Agentur für Arbeit

Praktischer Hinweis: Im Zweifel gilt das Prinzip, dass der erstangegangene Träger die Zuständigkeit klären muss.

Der perfekte Antrag – sinnvoller Aufbau

Ein professioneller Antrag Persönliches Budget enthält mehr als einen Satz. Ideal sind:

  1. Formloser Antragssatz
  2. Konkrete Bedarfsschilderung
  3. Stundenkalkulation
  4. Zieldefinition zur Teilhabe
  5. Modellentscheidung (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell)
  6. Begründung der Selbstbestimmung

Beispiel für die Einleitung

„Hiermit beantrage ich die Ausführung meiner Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX.“

Der entscheidende Teil kommt danach: Ihr Bedarf muss nachvollziehbar, realistisch und konkret beschrieben werden.

Stundenkalkulation – konkretes Beispiel

Angenommener Bedarf:

  • 25 Stunden Assistenz pro Woche
  • 18 € Stundenlohn
  • 22 % Arbeitgebernebenkosten (nur relevant im Arbeitgebermodell)
  • 10 % Vertretungszuschlag

Monatliche Kalkulation (vereinfacht):

  • 25 h × 4,33 Wochen = 108,25 Stunden/Monat
  • 108,25 × 18 € = 1.948,50 €
  • + Arbeitgeberanteile (Arbeitgebermodell)
  • + Vertretungszuschlag
  • + ggf. Verwaltungskosten

Typischer Fehler: Viele kalkulieren nur den Stundenlohn. Das führt zu Unterdeckung – und später zu Stress.

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Arbeitgebermodell: Freiheit – aber mit echten Gefahren

Das Arbeitgebermodell klingt nach maximaler Kontrolle. In der Realität bedeutet es:

  • Arbeitsverträge
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsrecht
  • Haftung bei Arbeitsunfällen

Zitierfähige Einordnung:

Im Arbeitgebermodell übernimmt die leistungsberechtigte Person sämtliche arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten gegenüber ihren Assistenzkräften.

Viele unterschätzen Vertretungsprobleme, Nebenkosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken. Selbstbestimmung funktioniert nur mit Struktur.

Dienstleistungsmodell: oft die stabilere Lösung

Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst. Vorteile:

  • kein Arbeitgeberrisiko
  • rechtssichere Struktur
  • Vertretungsmanagement
  • Entlastung bei Verwaltung

Gerade bei höherem Assistenzbedarf ist das häufig die nachhaltigere Variante.

Budgetkonferenz: hier wird verhandelt

Die Budgetkonferenz ist der Moment, in dem die Budgethöhe praktisch entschieden wird. Typische Stolperfallen:

  • keine klaren Teilhabe-Ziele
  • zu defensive Argumentation
  • keine plausible Stundenbegründung

Wer strukturiert argumentiert, erhöht die Bewilligungschancen deutlich.

Was passiert bei Ablehnung?

Wird der Antrag abgelehnt, bestehen meist folgende Schritte:

  • Widerspruch innerhalb eines Monats
  • Begründete Stellungnahme
  • ggf. Klage beim Sozialgericht

Viele Ablehnungen sind angreifbar – besonders, wenn sie pauschal oder ohne saubere Begründung erfolgen.

Praxisfälle

Fall A: Strukturierter Antrag

Vollständige Kalkulation, klare Ziele, nachvollziehbare Stunden. Ergebnis: Bewilligung ohne Kürzung.

Fall B: Unterschätztes Arbeitgebermodell

Einzeiler ohne Kalkulation, keine Vertretungsplanung. Ergebnis: reduzierte Bewilligung und später organisatorische Überforderung.

FAQ – Häufige Fragen

Ist das Persönliche Budget einkommensabhängig?

Nein. Maßgeblich ist der Bedarf.

Kann ich später das Modell wechseln?

Ja, grundsätzlich möglich – sinnvoll ist eine gute Planung, damit der Wechsel nicht „im Chaos“ passiert.

Muss ich die Verwendung nachweisen?

Ja. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen entsprechend eingesetzt werden.

Ist das Arbeitgebermodell empfehlenswert?

Nur, wenn Sie organisatorisch und rechtlich gut vorbereitet sind. Sonst drohen echte Risiken.

Fazit

Der Antrag Persönliches Budget ist keine Formsache. Er ist eine strategische Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Besonders das Arbeitgebermodell birgt erhebliche organisatorische und haftungsrechtliche Risiken. Wer vorbereitet ist, gewinnt Selbstbestimmung. Wer unvorbereitet ist, riskiert Überforderung.

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