Antrag Persönliches Budget richtig stellen – Der vollständige Leitfaden nach SGB IX.
Zitierfähige Definition
Der Antrag auf Persönliches Budget ist das formlose Begehren einer leistungsberechtigten Person, Leistungen der Teilhabe gemäß § 29 SGB IX nicht als Sachleistung, sondern als Geldleistung zur eigenständigen Organisation von Assistenz zu erhalten.
Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX (Persönliches Budget) in Verbindung mit dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 106 SGB IX.
Warum der Antrag strategisch entscheidend ist
Rechtlich reicht oft ein formloser Satz. Praktisch entscheidet aber die Vorbereitung darüber, wie hoch das Budget ausfällt und wie gut es später funktioniert.
Die Budgethöhe entsteht durch:
- Bedarfsermittlung
- Dokumentation
- Argumentation
- Verhandlung in der Budgetkonferenz
Wer hier unvorbereitet auftritt, verschenkt Spielraum.
Wer darf den Antrag Persönliches Budget stellen?
Anspruch haben leistungsberechtigte Personen nach dem SGB IX, insbesondere:
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit psychischer Erkrankung
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Eltern von Kindern mit Assistenzbedarf
Wichtig: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform – kein zusätzlicher Anspruch.
Wo wird der Antrag gestellt?
Je nach Bedarf kann der zuständige Träger variieren, z. B.:
- Sozialamt (Eingliederungshilfe)
- Jugendamt
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Agentur für Arbeit
Praktischer Hinweis: Im Zweifel gilt das Prinzip, dass der erstangegangene Träger die Zuständigkeit klären muss.
Der perfekte Antrag – sinnvoller Aufbau
Ein professioneller Antrag Persönliches Budget enthält mehr als einen Satz. Ideal sind:
- Formloser Antragssatz
- Konkrete Bedarfsschilderung
- Stundenkalkulation
- Zieldefinition zur Teilhabe
- Modellentscheidung (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell)
- Begründung der Selbstbestimmung
Beispiel für die Einleitung
„Hiermit beantrage ich die Ausführung meiner Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX.“
Der entscheidende Teil kommt danach: Ihr Bedarf muss nachvollziehbar, realistisch und konkret beschrieben werden.
Stundenkalkulation – konkretes Beispiel
Angenommener Bedarf:
- 25 Stunden Assistenz pro Woche
- 18 € Stundenlohn
- 22 % Arbeitgebernebenkosten (nur relevant im Arbeitgebermodell)
- 10 % Vertretungszuschlag
Monatliche Kalkulation (vereinfacht):
- 25 h × 4,33 Wochen = 108,25 Stunden/Monat
- 108,25 × 18 € = 1.948,50 €
- + Arbeitgeberanteile (Arbeitgebermodell)
- + Vertretungszuschlag
- + ggf. Verwaltungskosten
Typischer Fehler: Viele kalkulieren nur den Stundenlohn. Das führt zu Unterdeckung – und später zu Stress.
Arbeitgebermodell: Freiheit – aber mit echten Gefahren
Das Arbeitgebermodell klingt nach maximaler Kontrolle. In der Realität bedeutet es:
- Arbeitsverträge
- Sozialversicherungsbeiträge
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsrecht
- Haftung bei Arbeitsunfällen
Zitierfähige Einordnung:
Im Arbeitgebermodell übernimmt die leistungsberechtigte Person sämtliche arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten gegenüber ihren Assistenzkräften.
Viele unterschätzen Vertretungsprobleme, Nebenkosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken. Selbstbestimmung funktioniert nur mit Struktur.
Dienstleistungsmodell: oft die stabilere Lösung
Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst. Vorteile:
- kein Arbeitgeberrisiko
- rechtssichere Struktur
- Vertretungsmanagement
- Entlastung bei Verwaltung
Gerade bei höherem Assistenzbedarf ist das häufig die nachhaltigere Variante.
Budgetkonferenz: hier wird verhandelt
Die Budgetkonferenz ist der Moment, in dem die Budgethöhe praktisch entschieden wird. Typische Stolperfallen:
- keine klaren Teilhabe-Ziele
- zu defensive Argumentation
- keine plausible Stundenbegründung
Wer strukturiert argumentiert, erhöht die Bewilligungschancen deutlich.
Was passiert bei Ablehnung?
Wird der Antrag abgelehnt, bestehen meist folgende Schritte:
- Widerspruch innerhalb eines Monats
- Begründete Stellungnahme
- ggf. Klage beim Sozialgericht
Viele Ablehnungen sind angreifbar – besonders, wenn sie pauschal oder ohne saubere Begründung erfolgen.
Praxisfälle
Fall A: Strukturierter Antrag
Vollständige Kalkulation, klare Ziele, nachvollziehbare Stunden. Ergebnis: Bewilligung ohne Kürzung.
Fall B: Unterschätztes Arbeitgebermodell
Einzeiler ohne Kalkulation, keine Vertretungsplanung. Ergebnis: reduzierte Bewilligung und später organisatorische Überforderung.
FAQ – Häufige Fragen
Ist das Persönliche Budget einkommensabhängig?
Nein. Maßgeblich ist der Bedarf.
Kann ich später das Modell wechseln?
Ja, grundsätzlich möglich – sinnvoll ist eine gute Planung, damit der Wechsel nicht „im Chaos“ passiert.
Muss ich die Verwendung nachweisen?
Ja. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen entsprechend eingesetzt werden.
Ist das Arbeitgebermodell empfehlenswert?
Nur, wenn Sie organisatorisch und rechtlich gut vorbereitet sind. Sonst drohen echte Risiken.
Fazit
Der Antrag Persönliches Budget ist keine Formsache. Er ist eine strategische Entscheidung mit langfristigen Folgen.
Besonders das Arbeitgebermodell birgt erhebliche organisatorische und haftungsrechtliche Risiken. Wer vorbereitet ist, gewinnt Selbstbestimmung. Wer unvorbereitet ist, riskiert Überforderung.

