Das Persönliche Budget nach SGB IX ermöglicht Menschen mit Behinderung, Assistenzleistungen selbstbestimmt zu organisieren. Anstatt Leistungen von einem Dienstleister zu erhalten, bekommen Berechtigte ein monatliches Budget ausgezahlt.
Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie das Persönliche Budget richtig beantragen können. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?
Grundsätzlich können alle Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung ein Persönliches Budget beantragen, wenn sie Leistungen zur Teilhabe benötigen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Assistenz im Alltag
- Arbeitsassistenz
- Unterstützung bei Mobilität
- Begleitung zu Terminen
- Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe
Die rechtliche Grundlage ist im § 29 SGB IX geregelt.
Eine offizielle Übersicht zum Persönlichen Budget finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Informationen zum Persönlichen Budget beim BMAS
Schritt 1: Bedarf ermitteln
Der erste Schritt besteht darin, den eigenen Unterstützungsbedarf möglichst genau zu beschreiben. Dabei hilft es, den eigenen Alltag zu analysieren.
Typische Fragen sind:
- Bei welchen Tätigkeiten benötige ich Assistenz?
- Wie viele Stunden Unterstützung benötige ich täglich?
- Welche Aufgaben übernimmt die Assistenz?
Je genauer der Bedarf beschrieben wird, desto realistischer kann das Budget berechnet werden.
Wie eine realistische Stundenkalkulation funktioniert, erklären wir hier:
Stundenkalkulation Persönliches Budget richtig berechnen
Schritt 2: Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen
Der Antrag kann bei verschiedenen Kostenträgern gestellt werden, zum Beispiel:
- Sozialamt
- Integrationsamt
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenkasse
Wichtig zu wissen: Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.
Ein kurzer Antrag kann beispielsweise lauten:
„Hiermit beantrage ich Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.“
Schritt 3: Bedarfsermittlung
Nach Eingang des Antrags prüft der Kostenträger den individuellen Unterstützungsbedarf. Dabei können Gespräche, Gutachten oder Unterlagen herangezogen werden.
Ziel dieser Phase ist es, den tatsächlichen Assistenzbedarf möglichst genau zu bestimmen.
Schritt 4: Budgetkonferenz
In vielen Fällen findet anschließend eine sogenannte Budgetkonferenz statt.
Dabei besprechen Antragsteller und Kostenträger gemeinsam:
- den Unterstützungsbedarf
- die Anzahl der Assistenzstunden
- die Höhe des Budgets
- die Organisation der Assistenz
Eine gute Vorbereitung auf diese Konferenz ist entscheidend für die spätere Budgethöhe.
Schritt 5: Bewilligung des Persönlichen Budgets
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bescheid erlassen. Dieser enthält:
- die Höhe des Budgets
- den Bewilligungszeitraum
- die vereinbarten Leistungen
Falls der Antrag abgelehnt wird oder das Budget zu niedrig ist, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Mehr dazu lesen Sie hier:
Persönliches Budget abgelehnt – erfolgreich Widerspruch einlegen
Fazit
Das Persönliche Budget ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung ist eine gute Vorbereitung des Antrags und eine realistische Darstellung des Assistenzbedarfs.
Wer seine Situation strukturiert darstellt und sich gut vorbereitet, hat deutlich bessere Chancen auf eine angemessene Budgethöhe.
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